Hygienekonzept

Ansprechpartner: Peter Feller und Markus Kurz

Dieses Hygienekonzept beruht auf der Niedersächsischen Corona-Verordnung, gültig seit dem 24
November 2021, im Anhang werden die wichtigsten Regelungen noch einmal genannt. Eventuell
weiter gehende Verordnungen der zuständigen Stellen (Landkreis, Gesundheitsamt, Land
Niedersachsen) sind diesem Konzept übergeordnet. Innerhalb des Konzeptes wird noch einmal
darauf hingewiesen welche Regeln zusätzlich ab der Warnstufe 1 und Warnstufe 2 gelten. Im
Konzept wird von einer Inzidenz über 35 ohne Warnstufe ausgegangen.

Allgemeine Hygieneregeln

  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Ruderbootes.
  • Mund-Nasen-Schutz (i.d.R. FFP2- oder OP-Masken) muss in Innenräumen getragen werden, außer beim betreiben des Sportes.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

Grundsätzliches

  • Die Größe der Trainingsgruppen orientiert sich an der gültigen Verordnung.
  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Der Nachweis für die Impfung (Einhaltung von 3G oder 2G Regel) muss dokumentiert werden. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G Regel ausgenommen, müssen aber getestet sein, dasselbe gilt für Personen die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und einen entsprechenden Nachweis führen. Die Tests müssen entweder von einer hierfür zugelassenen Stelle bescheinigt sein oder vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Die hierbei aufnehmenden Verpflichten sich zum Einhalten des Datenschutzes.

Ruderbetrieb

  • Ab Warnstufe 1 gilt 3G, Ab Warnstufe 2 gilt 2G auch im Aussenbereich!
  • Warteschlangen bzw. Gruppenbildungen vermeiden
  • Es ist das Fahrtenbuch zu verwenden so das hierüber die Kontakte zwischen den Ruder*innen nachvollziehbar sind.
  • Transport der Boote Bzw. Weg zum Bootssteg unter Einhaltung von 1,5m Abstand.
  • Nutzung von Duschen und Umkleiden nur bei 3G, ab Warnstufe 1 nur 2G, ab Warnstufe 2 nur 2GPlus (Geimpft und getestet) durch jeweils nur 2 Personen gleichzeitig unter Einhaltung der Hygieneregeln.
  • Nutzung der Toiletten ebenfalls unter Einhaltung der Hygieneregeln. Das dort ausgelegte Desinfektionsmaterial ist vor und nach der Benutzung der Toiletten zur Desinfektion der Kontaktflächen zu nutzen.

Training Indoor / Ergometer u.Ä.

  • Ohne Warnstufe Inzidenz über 35 gilt die 3G Regel bei Sportanlagen in geschlossenen Räumen, d.h. jeder Teilnehmende muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweislich. Mit Warnstufe 1 Gilt die 2G Regel, nur vollständig geimpfte und genesene erhalten Zutritt. Bei Warnstufe 2 Gilt 2GPlus (nur genesen und getestet) Die Überprüfung obliegt den Trainern, so kein Trainer anwesend ist dem Trainingsältesten.
  • Zur Kontaktverfolgung muss entweder die Luca-App mit dem vor Ort befestigten QR-Code genutzt werden oder Ersatzweise ein Eintrag auf der ausliegenden Liste.
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m auch an den Sportgeräten. Wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann gilt Maskenpflicht.
  • Durchlüftung des Trainingsraums, nach möglichkeit Training nur bei geöffnetem Fenster
  • Desinfektion der Kontaktflächen an den Geräten vor und nach dem Gebrauch.
  • Einteilung der Traingsgruppen nach den je nach Warnstufe gültigen Gruppengrößen unter Beachtung der Mindestabstände im Trainingsraum.

Feierlichkeiten / Zusammenkünfte im Bootshaus

Es gilt die 3 G Regel, ab Warnstufe 1 2G Regel, ab Warnstufe 2 2GPlus Regel. Bei Feierlichkeiten in Innenräumen ist die Anzahl der zugelassenen Personen an die Grösse des Raumes anzupassen.

  • Es ist für eine regelmäßige Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
  • Eine Kontaktnachverfolgung ist über ausliegende Listen oder die Nutzung der Luca-App zugewährleisten.

Verdachtsfälle / positive Befunde COVID-19

Die grundsätzliche Gefahr einer Ansteckung/Infektion während des Trainings-/Ruderbetriebs im Freien ist sehr gering einzuschätzen. Dies legen unterschiedliche Studien/Untersuchungen nahe.

Demnach besitzt die größte Bedeutung im Infektionsschutz die Einhaltung der Maßnahmen „rund um das Rudern, insbesondere in den Räumlichkeiten sowie das Erreichen eines abgeschlossenen Impfschutzes. Darüber hinaus gilt:

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Ruderbetrieb ist für alle Beteiligten nur bei unbeeinträchtigtem Gesundheitszustand möglich, das heißt ohne COVID-19- verdächtige Symptome.
  • Personen mit verdächtigen Beschwerden müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Beschwerden sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn derartige Beschwerden bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.Bei positivem Befund im Rahmen von Antigen- oder PCR-Testungen gelten immer die Anweisungen der lokalen Behörden (Gesundheitsämter), insbesondere die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die lokalen Behörden haben auch die Federführung bei der Untersuchung zu möglichen Kontaktpersonen.Die notwendigen Prozesse werden also grundlegend vom zuständigen Gesundheitsamt gesteuert und durchgeführt. Vom Verein sollte in jedem Fall Unterstützung zur raschen Aufklärung von Verdachtsfällen auf eine COVID-19- Erkrankung und zur Vorbeugung von weiteren Infektionen geleistet werden.Daher empfehlen wir bei positivem Befund im Rahmen einer Antigen- oder PCR- Testung bei Personen im Verein folgende Maßnahmen vorzubereiten/durchzuführen, um die Gesundheitsämter auf Nachfrage zu unterstützen:
  • Identifizieren aller Mitruderer*innen, die in direktem Kontakt mit den infizierten Personen waren und Informieren aller betroffenen Personen. Klärung, wie umfangreich und eng die Kontakte waren. Insbesondere ist der Impfstatus der betroffenen Personen den Behörden mitzuteilen.
  • Vorhalten der Kontaktdaten aller betroffenen Personen für kurzfristige Rückfragen der Behörden.
  • Sofortiges Aussetzen des Trainings-/Ruderbetriebs der betroffenen Kontaktpersonen sowie Hinweis zur eigenverantwortlichen

Gesundheitsbeobachtung. Die Wiederaufnahme ist abhängig durch die behördlichen Regelungen vor Ort. I.d.R. kann bei negativen Testergebnissen eine Wiederaufnahme erfolgen, sollte jedoch bei Unklarheiten mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt werden.

Bei möglichen Kontakten im Rahmen von Regatten o.Ä.: Information des Veranstalters und Abstimmung zur Information von betroffenen weitern Kontaktpersonen.

Wichtiger Hinweis für betroffene Ruder*innen: Im Anschluss an eine überstandene Infektion sollten medizinische Untersuchungen klären, inwieweit wieder Trainingsfähigkeit besteht. Insbesondere Lungen- und Herz-Kreislauf-Funktion sollten überprüft werden. Das gilt insbesondere, wenn die Infektion deutliche Symptome hervorgerufen hat. Entsprechende Empfehlungen für Ärzt*innen sind veröffentlicht.

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